EU-Verordnung zur Tierfutterjodierung

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Seit 1995 wird in Deutschland das Tierfutter flächendeckend jodiert. Dies hat zur Folge, dass fast alle tierischen Produkte wie Fleisch, Eier, Milch und Käse stark mit Jod belastet sind. Durch Düngung unserer Felder mit der Gülle und dem Dung des mit Jod gefütterten Viehs werden dann auch noch die Feldfrüchte mit zusätzlichem Jod belastet. Bio-Produkte sind hiervon nicht ausgenommen.

Im Jahr 2005 wurde von der Europäischen Union der Höchstgehalt von Jod im Tierfutter für Milchkühe und Legehennen auf 5 mg pro kg Futtermittel halbiert. Begründung der EU: Verringerung des Risikos schädlicher Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit:

Die Höchstmengen betragen:

  • Equiden: 4 mg/kg
  • Milchkühe und Legehennen: 5 mg/kg
  • Fische: 20 mg/kg
  • Andere Tierarten oder Tierkategorien: 10 mg/kg


Für Milchkühe und Legehennen liegt der Wert immer noch etwa zehnfach über dem Bedarf der Tiere und führt zu einem Jodgehalt von

  • 81 μg pro Ei (58 g) und
  • bis zu 1522 µg in einem Liter Milch.


Apothekenpflichtige Jodtabletten enthalten 100 μg Jod pro Tablette. Die Milch bei einer Fütterung ohne Jodzusatz enthält 30 µg pro Liter.


Quellen:



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